Sachkundeunterrichtung § 34a GewO
Ein Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung verschiedener Sicherheitsdienstleistungen nur Personal einsetzen, dass gem. den Vorgaben der IHK eine Unterrichtung nach §34 a GewO nachweisen kann.
Für wen ist diese Unterrichtung interessant?
Arbeitssuchende, Berufseinsteiger, Soldaten, Interessenten die ihre Zukunft im Bereich Schutz und Sicherheit der öffentlichen Ordnung sehen. Diese Unterrichtung ist alle Personen Pflicht, die:
Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder Reihenfolge; (dürfte nicht unter die Sachkundeprüfung fallen, anders dagegen bei Kontrollgängen.)
Konzerte, wenn die Wachpersonen nicht nur auf dem Fleck steht, grundsätzlich die Haupttätigkeit aber nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt ist, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.
Hier ist mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO nachzuweisen, alternativ kann natürlich auch an der Sachkundeprüfung teilgenommen werden. Die Unterrichtung dauert für abhängig Beschäftigte 40 Stunden, für Selbständige oder Geschäftsführer in Bewachungsunternehmen 80 Stunden.
Inhalt der Unterrichtung
Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Unterrichtung:
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Sachkundeprüfung § 34a GewO
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist - anstelle der Unterrichtung - grundsätzlich der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich. Dabei sind umfassendere Kenntnisse als bei der Unterrichtung nachzuweisen:
Bei uns machen Sie automatisiert während der Ausbildung zur Sachkunde gleich die Unterrichtung mit und bekommen über unsere Partner zugleich die praxisrelevanten Einblicke durch ein 80 Std. laufendes Praktikum. Diese Unterrichtungen werden an einem trägerzugelassenen Standort in München, Ingolstadt oder Nürnberg angeboten.
Dauer der Unterrichtung & Sachkundeausbildung
80 Stunden Praxis, Theorie 192 Stunden, schriftliche Prüfung 2 Stunden und mündliche Prüfung 15 Min..
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: academy@bfsd.group