Grundvoraussetzungen
Der EKA 21 (Einsatzschlagstock kurze Ausführung) ist laut BKA Bescheid eine Waffe, da seine Intention dahin abziehlt mittels unmittelbarer Gewalt einem Menschen Verletzungen zuzufügen. Damit kann der EKA 21 (21 steht für 21 cm Gesamtlänge) vom authorisierten und geschulten Personal in einem Behältnis zum Dienst / Auftrag mitgefühtt werden. Wichtig ist hierbei, dass der direkte Zugriff zum EKA 21 NICHT möglich ist. Heisst mit anderen Worten, dass diese Waffe in einem Behältnis zu transportieren ist. Mit dem nötigen Hintergrundwissen kann der EKA 21sehr effektiv zur Notwehr und Nothilfe in einem zu Tragen authorisiertem Sicherheitsbetrieb eingesetzt werden.
Kursinhalt
Dauer der Unterrichtung
Die Unterrichtung dauert je nach Vorwissen mindestens 4 -6 Stunden
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Geschäftsstelle der BfSD-Academy unter
academy@bfsd.group