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01.01.2023 - Die BfSD-Academy reagiert auf die zunehmende Gewalt gegen Kinder und Frauen 

 

 

Über die Feiertage, wenn sich viele vor dem Christbaum im Kreise der Familie sammeln und feiern, begab sich das BfSD-Academy Lehrteam in ein Sondierungsmeeting für 2023. Nachdem uns viele Anfragen von Schulen, Schulleitern, Förderzentren in den vergangenen Jahren erreichten, schritten wir intensiv zur Tat und entwickelten eine neue Ausbildung in Form einer Multiplikatorenschulung für Lehrkräfte, für Trainer und Ausbilder, die die Welt der Kinder und die der Frauen mittels unserer Konzepte sicherer machen möchten. 

Gerade in den letzten Monaten berichten die Medien wieder etwas freizügiger über die Gewalt gegen Frauen und Kinder und das Bedürfnis an Schulen, Instiutionen, Behörden und im privaten Bereich wächst. Die Menschen tragen oftmals eine unterschwellige Angst in sich, wenn sie sich im Freien bewegen. 

Wer nicht die komplette Ausbildung im Bereich Projekt EVA Trainer absolvieren möchte, bekommt jetzt die Gelegenheit eine reduzierte Version zu erlernen, die jedoch strikt nach den Vorgaben der BfSD-Academy unterrichtet, sprich multipliziert, werden muss. Hierzu haben wir eine 2-tägige 8 Stundenausbildung konzipiert, welche ab sofort buchbar ist. Diese Multi-Schulung ist in erster Linie für bestehende Assistenztrainer, Trainer oder Pädagogen gedacht.  Mehr dazu finden sie hier


10.12.2020 - Eine Partnerschaft entsteht mit KETA-Security GmbH

 

am 03. November 2020 traf sich die Geschäftsführung mit Herrn Jonny Ismail Keta in München. Herr Keta ist mehrfacher Vollkontakt Kickbox-Champion und K1-Weltmeister mit einer renommierten Schule in der Münchner Leopoldstrasse. Zudem leitet Herr Keta eine Sicherheitsfirma, die ab sofort durch den BfSD unterstützt wird. 

 

Die Geschäftsleitung des BfSD zeigte sich durchaus erfreut über dieses Gespräch und die Entwicklung dieser Partnerschaft. So wird der BfSD künftig nicht nur die Mitarbeiter der Fa. Keta-Security weiterbilden, vorausbilden zur IHK Sachkunde nach §34 a GewO, sondern auch im Bereich Sicherheit als Bindeglied zwischen den verschiedenen Sicherheitsfirmen, die im BfSD Mitglied sind vernetzen. Getreu dem Motto "GEMEINSAM IST MAN STARK"!


PRESSEMITTEILUNG · 18.06.2020

BMI ÜBERNIMMT DIE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DAS BEWACHUNGSRECHT

Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe geplant

Zum 1. Juli 2020 übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Die Verwaltungsvereinbarung zur Regelung des Zuständigkeitsübergangs wurde jetzt unterzeichnet. Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich. Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche."

 

Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch

mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.


07.-09. Juni 2019

Ausbildung zum Instruktor Krav Maga Maor

Ein auf 10 Teilnehmer limitierter und somit ausgebuchter Krav Maga Maor Instruktor Kurs (Teil 1) hat Teilnehmer aus Spanien, Italien, der Schweiz und Deutschland anreisen lassen, um die Lehre und das Wissen des Krav Maga Spezialisten und Leiter Ausbildung des israelischen Grenzschutzes, ihren Systemen als effektive Zugabe zu geben. Alle Teilnehmer haben viele Jahre Vorbildung in Selbstverteidigungssystemen und lassen sich derzeit in die Lehre von Amnon Maor unterweisen. 

 

Die ersten 3 von insgesamt 6 Modulen behandelten die Basics, die Selbstverteidigung aus den verschiedenen Segmenten für Frauen, für Sicherheitsdienste sowie für Polizei und Exekutive. Im September geht es weiter mit den Modulen 4 - 6, die dann die Waffenverteidigung gegen Pistole, Revolver, Messer, Stöcke und vieles mehr umfasst. 

 


27. Dezember 2018

Die Polizei hat eine interessante Seite für alles was mit Gewalt und Hass zu tun hat

Hier bei den Zivilen Helden kann man sich selbst testen, ob man und wie man reagiert. In verschiedenen selbst zu agierenden Situationen bestimmt man durch das eigene Tätigwerden, wie die Situation am Ende ausgeht. Unbedingt mal testen, empfiehlt der Bundesfachverband für Sicherheit und Selbstverteidigung in Deutschland (BfSD-Group)



27. Dezember 2018 - NRW

Polizeigewerkschaft fordert strengere Kontrollen bei Reizgas-Verkauf

Was passieren kann, wenn jemand auf der Tanzfläche Pfefferspray oder Ähnliches versprüht, zeigt die tödliche Massenpanik in einem italienischen Nachtclub mit sechs Toten. Ein Minderjähriger wird verdächtigt, in der Diskothek „Laterna Azzura“ in Corinaldo bei Ancona Reizgas versprüht und damit die Massenpanik ausgelöst zu haben. Auch in Diskotheken und auf Tanzveranstaltungen in NRW hat es bereits Vorfälle gegeben, bei denen ein Gast Reizgas versprühte. Ende November sind zum Beispiel in Bad Münstereifel 16 Menschen bei einer Tanzveranstaltung in einer Halle verletzt worden, weil ein Unbekannter ein entsprechendes Spray versprühte.

 

„Gerade in geschlossenen Räumen ist das besonders gefährlich“, warnt die Feuerwehr. Die Substanz führe zu Reizungen der Augen, Schleimhäute und Atemwege. In den vergangenen Monaten und Jahren gab es bundesweit eine ganze Reihe solcher Vorfälle in Clubs und Diskotheken, die alle glimpflich endeten. Beim Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe spricht man dennoch nur von Einzelfällen. „Die Einlasskontrollen sind in der Regel hoch professionell. Die Sicherheitsdienste weisen die Gäste auch auf das Thema hin“, sagt Geschäftsführer Stephan Büttner. Ganz verhindern ließe sich das aber nicht. „Wer so etwas gezielt in eine Disko schmuggelt und dann bewusst versprüht, ist hoch kriminell.“

 

Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht den Einsatz solcher Sprays sehr kritisch. „Besonders in Diskos, Gaststätten oder Straßenbahnen kann das fatale Folgen haben und eine Panik auslösen“, betont Mertens. Er weist darauf hin, dass es Staaten gibt, in denen das Mitführen solcher Sprays grundsätzlich verboten ist. „Das würde ich hierzulande auch gut heißen, aber man müsste das natürlich auch kontrollieren“, sagt Mertens. Der Verkauf dieser Sprays müsste auf jeden Fall strenger kontrolliert werden. „Verkäufer müssen angehalten werden, Namen und Adresse der Käufer zu notieren und festzuhalten“, fordert er. „Es kann nicht weiter sein, dass solche gefährlichen Gegenstände quasi an jeder Ladentheke zu bekommen sind.

 

Pfefferspray kann in Deutschland legal gekauft werden – in Waffengeschäften, Online-Shops oder in einigen Drogeriemärkten. Wenn es sich um ein sogenanntes Tierabwehrspray handelt, gibt es für den Erwerb nicht einmal eine Altersbeschränkung. Das Mitführen des Sprays ist laut Waffengesetz legal. Reizgas darf man hingegen erst ab 14 Jahren besitzen. Wer hingegen eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit mitführen will, benötigt den „Kleinen Waffenschein“. Dafür muss man nach Angaben des Innenministeriums mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht vorbestraft sein. Nicht nur die Polizei, sondern auch Kommunen und Kreisverwaltungen können den Schein ausstellen.

 

Vorfälle, bei denen Pfefferspray und Reizgas eine Rolle spielen, scheinen grundsätzlich zuzunehmen. Die Polizeimeldungen sind voll mit entsprechenden Fällen. Häufig werden diese Waffen ohne Grund und leichtfertig eingesetzt, manchmal auch nur aus Spaß. In fast jeder Handtasche findet man laut Polizei mittlerweile diese Spraydosen. „Das ist deutlich mehr geworden. Das kann man schon sagen“, sagt Erich Rettinghaus, NRW-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoLG). Seiner Meinung nach hängt das mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl zusammen. „Viele Menschen haben mittlerweile Angst, Opfer eines Gewaltdelikts zu werden. Mit den Sprays wollen sie sich dagegen schützen.“ Aber das sei eine trügerische Sicherheit. „Im Ernstfall bringt das nichts. Erst recht nicht, wenn man sich mehreren Angreifern gegenübersieht“, sagt er. Zudem bestehe auch für den Benutzer der Sprays Verletzungsgefahr. „Schon etwas Gegenwind oder ein Luftzug können dazu führen, dass man selbst etwas in die Augen bekommt“, sagt Rettinghaus.

 

Und Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes, ergänzt: „Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes kann fatale Folgen für einen selbst haben. Der oder die Täter können Ihnen dann die Abwehrwaffe möglicherweise auch entreißen und am Ende gegen Sie selbst einsetzen.“

 

von Christian Schwerdtfeger

RP-Online