Kündigung der Mitgliedschaft
Gemäß §4 Abs.1 der AGB des BfSD e.V. gilt für Verträge die eine Mitgliedschaft im BfSD betreffen, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Also müssen Mitgliedschaftsverträge bis spätestens zum 31. September des Jahres per Einschreiben bei der Geschäftsstelle des BfSD eingegangen sein. Eine Kündigung per Email, sozialen Medien oder Messenger ist nicht möglich.